« Noch ne 9er – nVidia GeForce 9800GX2 eingetroffen! | Home | Sony BMGs Deutschlandchef will Webpiraten abklemmen »
Vorratsdatenspeicherung teilweise ausser Kraft
By pl | March 19, 2008
Das Bundesverfassungsgericht gab dem von Zehntausenden Bürgern unterstützten Eilantrag gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung aller Telefonverbindungen zum Teil statt. Der Staat darf vorerst die gespeicherten Daten nur zur Verfolgung schwerer Straftaten nutzen. Ein Datenabruf bei anderen Taten wie z.B. dem illegalen herunterladen von Musik schlossen die Richter damit vorerst aus. Die Speicherung der Verbindungsdaten von Handys und Festnetzanschlüssen bleibt jedoch bestehen. Nicht das Speichern sei ein Eingriff in die Freiheit sondern der Abruf der Daten. Die Verfassungsrichter verlangen nun von der Bundesregierung bis zum 1. September einen Bericht über die praktischen Folgen der Vorratsdatenspeicherung. Der Beginn der Hauptverhandlung wird demnach gegen Ende des Jahres erwartet. Hierbei klagen mehr als 30000 Bürger gegen das Gesetz. Sie wehren sich gegen den Generalverdacht unter welchem Sie seit dem 1. Januar stehen. Polizei und Staatsanwaltschaft dürfen seit diesem Datum auf gespeicherte Verbindungsdaten zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität jederzeit zugreifen. Schade das erneut erst die Bundesrichter die Regierung zu einer Gesetzgebung zwingen müssen die die Bürger verlangen.
(Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 1 BvR 256/08)
Topics: News | No Comments »
